Verfahren zum Sexualkundeunterricht geht in die zweite Runde
Nachdem die Staatsanwaltschaft St. Gallen eine vom Lehrernetzwerk eingereichte Strafanzeige gegen verstörenden und nicht altersgerechten Sexualkundeunterricht zunächst nicht an die Hand nehmen wollte, hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen korrigierend eingegriffen: Sie wies die Staatsanwaltschaft an, ein Strafverfahren zu eröffnen und entsprechende Untersuchungen einzuleiten.