Sender auf Transgender-Mission

Beschwerde gegen SRF-Kids-Reporter

Regenbogenwelt-Propaganda: Bunte Sorglosigkeit in der SRF-Kids-Reportage

SRF-Sendungen wie jene über den nonbinären Quinn «Wer bin ich? Fragen und Antworten zum Thema Geschlechtsidentität» beginnen harmlos: Ein Kinderbeitrag. Einfache Sprache. Bunte Regenbogenfahnen. «Jeder Mensch ist einzigartig». Wer will widersprechen?

Was Wahrheit für Menschen, die im falschen Körper stecken, eine schwere psychische Belastung ist, wird als wunderbar und veränderbar dargestellt. Man geht nicht auf journalistische Distanz, man geht mit Quinn ins Regenbogenhaus Zürich (LGBTIQA+). Eltern, und was diese zu sagen hätten, werden ausgeblendet. Dagegen darf die «Fachperson Jay» einordnen.

Fehlende Unabhängigkeit

Ihre Disanzlosigkeit wird nach und nach dann offensichtlich, wenn sie sich geradezu banal zu den Vorteilen des Translebens äussert: «Ich fühle mich froh, wie ich bin. Ich kann nach England gehen und an einer Prideparade und Freund*innen finden. Das ist ganz schön.»

Vorneweg fällt auf, das die Trans-Ideologie immer offensiver vermittelt wird. Bereits der Titel im Format «Kids Reporter:in» wirft Fragen auf. Der gebührenfinanzierte Sender verwendet eine Schreibweise, die von den Rechtschreibregeln abweicht, welche der Bund seinen Institutionen vorgibt. Das mag auf den ersten Blick nebensächlich erscheinen. Tatsächlich ist es Ausdruck einer redaktionellen Haltung.

So erklärt der Beitrag den Kindern, Geschlechtsidentität sei das, «wie du dich im Inneren fühlst». Damit wird eine bestimmte Deutung des Verhältnisses zwischen biologischem Geschlecht und persönlicher Identität vermittelt. Dass diese Frage in Medizin, Psychologie, Biologie, Philosophie und Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, bleibt unerwähnt.

Sachgerecht informieren

Genau hier beginnt das Problem: Es geht nicht darum, ob SRF über Geschlechtsidentität berichten darf. Die zentrale Frage lautet, wie darüber berichtet wird. Der Auftrag eines gebührenfinanzierten Mediums besteht nicht darin, Kindern gesellschaftliche Leitbilder zu vermitteln. Sein Auftrag besteht darin, sachgerecht zu informieren, unterschiedliche Sichtweisen logisch darzustellen und dem Publikum eine eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen. Gerade Kinder sind dabei besonders schutzbedürftig. Sie verfügen noch nicht über die Lebenserfahrung, um komplexe Debatten kritisch einzuordnen. Was ihnen in einer Kindersendung erklärt wird, erscheint ihnen als gesichertes Wissen.

"Kinder verfügen noch nicht über die Lebenserfahrung, um komplexe Debatten kritisch einzuordnen. Was ihnen in einer Kindersendung erklärt wird, erscheint ihnen als gesichertes Wissen."

Der Beitrag präsentiert eine einzige Erklärung, ohne auf fachliche Kontroversen hinzuweisen. Er nennt «Forschende», ohne seine zentralen Aussagen nachvollziehbar zu belegen. Er verweist ausschliesslich auf Beratungsangebote, die eine bestimmte Perspektive vertreten, ohne unabhängige oder breiter abgestützte Informationen aufzuzeigen. Und er richtet sich unmittelbar an Kinder, ohne die Rolle der Eltern einzubeziehen.

Damit verschiebt sich der Charakter des Beitrags. Aus journalistischer Information wird pädagogische Orientierung. Aus der Darstellung eines gesellschaftlichen Themas wird die Vermittlung einer bestimmten Deutung.

Beschwerde eingereicht

Das widerspricht dem gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Massstab ist das Radio- und Fernsehgesetz. Deshalb hat unser Präsident Jérôme Schwyzer und weitere Mitglieder gegen den SRF-Beitrag Beschwerde bei der Ombudsstelle erhoben: Weil öffentlich-rechtliche Medien dort eine Grenze überschreiten, wo sie nicht mehr informieren, sondern orientieren; wo sie nicht mehr erklären, sondern vorgeben; und wo sie Kindern in einer identitätsprägenden Lebensphase eine gesellschaftlich umstrittene Sichtweise als selbstverständliche Wahrheit vermitteln.

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Immer öfter wird Kindern vermittelt, das Drama, angeblich im falschen Körper zu sein, sei ein normaler Bestandteil der persönlichen Entwicklung. Diesen undifferenzierten Eindruck vermittelte SRF in einer Kindersendung am 21. Juli über den queeren, 14-jährigen Buben Quinn. Der Beitrag verletzt aus Sicht des Lehrernetzwerks Schweiz das Sachgerechtigkeitsgebot.

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