Verfahren zum Sexualkundeunterricht geht in die zweite Runde

Nachdem die Staatsanwaltschaft St. Gallen eine vom Lehrernetzwerk eingereichte Strafanzeige gegen verstörenden und nicht altersgerechten Sexualkundeunterricht zunächst nicht an die Hand nehmen wollte, hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen korrigierend eingegriffen: Sie wies die Staatsanwaltschaft an, ein Strafverfahren zu eröffnen und entsprechende Untersuchungen einzuleiten.
Statt dieser klaren Anweisung Folge zu leisten, holte die Staatsanwaltschaft zusätzliche Unterlagen ein und beabsichtigte erneut, auf die Strafanzeige nicht einzutreten. Das Lehrernetzwerk akzeptiert dieses Vorgehen nicht. Wir werden gegen diesen Entscheid wiederum Beschwerde führen und die Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben einfordern.
Immerhin konnte ein erster wichtiger Schritt erreicht werden: Nachdem der betroffenen Familie über Wochen hinweg der Einblick in die verwendeten Unterrichtsmaterialien verwehrt worden war, musste die beschuldigte Angestellte der Aidshilfe St. Gallen-Appenzell diese auf Anordnung der Staatsanwaltschaft offenlegen. Die Inhalte bestätigen unsere gravierenden Bedenken. Die Darstellungen sind pornographisch und klar nicht altersgerecht für Kinder im Alter von 10 oder 11 Jahren. Zusätzliche Inhalte wie Solo-, Anal- und Oralsex gehen deutlich über das hinaus, was im Rahmen des Lehrplans 21 vorgesehen ist, und lassen vielmehr auf eine ideologische Mission schliessen. Wir haben einige Bilder des Unterrichts diesem Newsletter angehängt.
Das Lehrernetzwerk wird sich weiterhin mit Nachdruck für den Schutz der Kinder und für einen verantwortungsvollen, altersgerechten Unterricht einsetzen. Damit wir weiterhin unkompliziert helfen können, sind wir dringend auf Deine Unterstützung angewiesen. Vielen Dank also für Deine Spende.
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