Sex-Organisation versucht Kantonspolitikerin mundtot zu machen

Die Fakten

Die Organisation «Sexuelle Gesundheit Aargau» hat versucht, unsere Vertrauensanwältin Nicole Burger vom Lehrernetzwerk Schweiz und ihren Kollegen im Aargauer Kantonsparlament mit einer Strafanzeige politisch zu stoppen. Die Oberstaatsanwaltschaft hat der Strafanzeige eine klare Absage erteilt und die Strafsache nicht an die Hand genommen.

Warum das wichtig ist

Organisationen, die unsere Kinder mit einer Transgender-Ideologie indoktrinieren wollen, greifen inzwischen mittels Strafanzeigen die parlamentarische Kontrolle und die demokratische Kultur der Schweiz an: Menschen, die sich gegen einen übergriffigen Sexualkundeunterricht wehren, sollen politisch mundtot gemacht werden. Schon die Regierung kritisch zu befragen, ist ihnen offenbar zu viel.

Wir wehren uns

  • Unterzeichne unsere Petition für einen altersgerechten und transparenten Sexualkundeunterricht.
  • Leite die Petition an Deine Freunde weiter oder teile sie in den Sozialen Medien.
«Ein solcher Sexualkundeunterricht ist absolut unangemessen und für das Alter der Kinder nicht angebracht» Nicole Burger, Vertrauensanwältin LNCH

Der Hintergrund

Das Lehrernetzwerk Schweiz setzt sich für einen gesunden Aufklärungsunterricht an den Schulen ein. Kinder sollen altersgerecht gebildet werden, der Unterricht soll nicht übergriffig sein, die Schamgrenzen der Kinder nicht verletzen und Kinder nicht zum Konsum pornografischer Inhalte verleiten. Zudem haben die Eltern nach wie vor das Recht, im Vorfeld über die Inhalte des Sexualkundeunterrichts informiert zu werden, denn die sexuelle Erziehung liegt noch immer im Verantwortungsbereich der Eltern, wie die Ausführungen der Erziehungsdirektorenkonferenz zum Lehrplan 21 ausdrücklich festhalten.

Doch im Kanton St. Gallen geschah leider genau das, wovor wir warnen. Zehnjährige wurden in die Welt der Vaginas eingeführt. Kinder berichteten nach einem sexualpädagogischen Schuleinsatz der Aidshilfe St. Gallen von Links zu kostenpflichtigen Pornoseiten. Die Eltern wurden vorgängig nicht über die konkreten Unterrichtsinhalte informiert.

Unsere Vertrauensanwältin Nicole Burger, die die Interessen mehrerer Eltern im Kanton St. Gallen vertritt, hat auch im Aargauer Kantonsparlament entsprechende Fragen eingereicht. Darauf reichte «Sexuelle Gesundheit Aargau» Strafanzeige ein. Die Organisation wertete die blosse Anfrage im Aargauer Grossrat als schwerwiegende Rufschädigung und erstattete gegen Burger sowie den politisch gleichgesinnten Martin Bossert Strafanzeige wegen übler Nachrede, allenfalls Verleumdung.

Die Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige abgeschmettert und argumentiert eindeutig: Die parlamentarischen Fragen von Nicole Burger vermochten nicht einmal einen Anfangsverdacht für ein Ehrverletzungsdelikt zu begründen. Aus den betreffenden Fragen ergebe sich gerade kein konkreter Vorwurf einer strafbaren Handlung. Auch eine indirekte Beschuldigung oder Verdächtigung erkannte die Staatsanwaltschaft nicht. Vielmehr stellten die beiden Grossräte in Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgabe Fragen an die Regierung und nach der Grenze zwischen strafrechtlich zulässigem und unzulässigem Verhalten. Und die Staatsanwaltschaft hält ausdrücklich fest, es könne nicht strafbar sein, wenn ein Parlamentarier auf seinen eigenen Vorstoss hinweist – «da damit die parlamentarische Arbeit faktisch verunmöglicht würde».

Bemerkenswert klare Worte für einen bemerkenswerten Vorgang. Hier geht es um mehr als Sexualkundeunterricht, Kondome und die Auslegung eines einzelnen Strafgesetzartikels. Es geht um eine elementare Frage demokratischer Kultur: Wie frei darf eine Parlamentarierin noch fragen, bevor aus politischer Kontrolle ein Fall für die Strafjustiz gemacht wird?

Natürlich steht es Betroffenen frei, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn sie sich in ihrer Ehre verletzt sehen. Doch ebenso legitim ist die Frage, welche Wirkung es auf die parlamentarische Arbeit hat, wenn kritische Fragen mit Strafanzeigen beantwortet werden. Denn schon Strafanzeigen können unabhängig von ihrem Ausgang eine Wirkung entfalten: Sie binden Zeit, erzeugen öffentlichen Druck und können ein Signal an andere Volksvertreter senden, sich bei heiklen Themen lieber zurückzuhalten.

Die Oberstaatsanwaltschaft hat dieser Entwicklung eine klare Grenze gesetzt: Fragen sind noch keine Beschuldigungen. Kontroverse Rechtsauffassungen sind noch keine Verleumdung. Und parlamentarische Kontrolle darf nicht dadurch faktisch verunmöglicht werden, dass ihre Ausübung zum strafrechtlichen Risiko wird.

Für das Lehrernetzwerk Schweiz ist damit eines deutlich geworden: Lobbyorganisationen kämpfen um ihren ideologischen Einfluss in den Schulzimmern. Hier braucht es klare Grenzen, Transparenz gegenüber den Eltern und eine Politik, die sich von juristischen Einschüchterungsversuchen nicht beeindrucken lässt.

Unterstütze unsere Petition

Jede Unterschrift ist eine Stimme für Kinder, Eltern, Transparenz und die Wahrung der elterlichen Verantwortung. Mit Deiner Unterschrift setzt Du ein Zeichen für einen altersgerechten Sexualkundeunterricht und für die Rechte der Eltern.

Bitte unterzeichne die Petition und motiviere auch Menschen in Deinem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis, dasselbe zu tun. Denn jede Unterschrift verleiht unserem Anliegen mehr politisches Gewicht.

Mehr zu den Vorfällen im Kanton St. Gallen – in Berneck und Bütschwil – steht in unserer neuen, sechsten Ausgabe «fokus».

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