Die Primarschule einer kleinen Gemeinde im Kanton Aargau liess Pille- und Kondom-Verhütung sowie die Transgender-Ideologie bei 10-Jährigen zum Unterrichtsthema machen. Die eingeladene externe Organisation Sexuelle Gesundheit Aargau (Seges) ermunterte dabei die Kinder zum Kondomkauf im Dorf. Das Lehrernetzwerk Schweiz intervenierte erfolgreich: Die Schule hat die Prüfung zum Unterrichtsstoff abgesagt.
Kämpfen für die Option der Schweiz, die Gesundheitsregeln nicht anzuwenden: v.l. ehem. leitender Staatsanwalt Jürg Vollenweider, Moderator und Journalist Philipp Gut, Statistiker Konstantin Beck und Philipp Kruse, Anwalt für Wirtschafts- und Verfassungsrecht. (Bild: D. Wahl)
In diesem Winter hat der Bundesrat nochmals bekräftigt, die neuen WHO-Gesundheitsvorschriften – die internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vorbehaltslos zu übernehmen. Sie erlauben der WHO, ein Pandemieregime aufzuziehen, wie es die Welt während der Corona-Pandemie erlebt hat. Mehr noch. Die Regierungen werden angehalten, «Desinformation» aktiv zu bekämpfen, die unterzeichnenden Regierungen der Mitgliedsländer werden zur Zensurbehörde ermächtigt.
Länder, welche Digitalisierung der Schule vorangetrieben haben, krebsen wieder zurück. Nicht aber die Schweiz, trotz bedenklicher Indikatoren auf die mentale Gesundheit unserer Kinder.
Ob Schüler den Unterricht stören oder ob sie aufgrund einer Beeinträchtigung eine intensive Betreuung innerhalb der Klasse benötigen - sie verhindern ein ruhiges Lernklima. Letztlich tragen sie dazu bei, dass das Leistungsniveau in den Klassen sinkt, weil sich alle weniger auf die Lerninhalte konzentrieren können. Dies zeigen die Resultate einer Umfrage der «Starken Schule beider Basel» (SSbB), an der 786 Personen teilnahmen, davon 664 Lehrer.
Die überarbeiteten WHO-Verträge zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), welche die Schweiz im Sommer 2025 wohl ratifizieren wird, werden den Behörden ermächtigen, ein verschärftes «Corona-Regime» einführen zu dürfen. Das Lehrernetzwerk Schweiz unterstützt deshalb die Petition der Interessengemeinschaft «Opting-out IGV» unter dem Namen «Keine Änderung der IGV»