Widerstand gegen WHO-Veträge
Die faktenfreie Impfempfehlung der Behörden für Kleinkinder sorgte für Empörung. Bild: Martin do Nascimento/CalMatters

Die überarbeiteten WHO-Verträge zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), welche die Schweiz im Sommer 2025 wohl ratifizieren wird, werden den Behörden ermächtigen, ein verschärftes «Corona-Regime» einführen zu dürfen. Das Lehrernetzwerk Schweiz unterstützt deshalb die Petition der Interessengemeinschaft «Opting-out IGV» unter dem Namen «Keine Änderung der IGV»

(Dieser Artikel erschien zuerst in unserem neuen Magazin «Lehrernetzwerk Fokus»)

Wir erinnern uns noch alle an die Zeit, als die Behörden bestimmten, wer sich treffen darf, wer im Altersheim seine Grossmutter besuchen kann, wie viele Trauernde an einer Beerdigung zugelassen sind, wer Maske tragen und sich impfen lassen soll und wer das Restaurant oder die Schulzimmer nicht mehr betreten darf. Kinder desozialisierten im «Homeoffice». Die Psychiatrien sind seither überlastet.

Gegen diese Aussetzung der Grundrechte war Widerstand des Lehrernetzwerkes Schweiz notwendig, denn die Entscheide der Behörden beruhten, so zeigt es sich heute, weitgehend auf faktenfreien Behauptungen und auf Unterdrückung jener Erkenntnisse der Wissenschaft, die dem damaligen politischen Narrativ zuwider liefen.

Mixtur für eine Diktatur

Die Veröffentlichung ungeschwärzter Dokumente des Robert-Koch-Instituts (RKI-Files), die Enthüllungen um die Kumpanei von Leitmedien mit dem Departement von Alain Berset, die unwissenschaftlichen Behauptungen zur Effizienz von Masken und Sicherheit der Impfstoffe, die halbherzigen Entschuldigungen, zuletzt vom Schweizer Impfchef Christoph Berger, scheinen nicht nur alle Verschwörungstheorien zu bestätigen. Sie legen Ingredienzen einer dystopischen Mixtur offen, die den Boden für eine Diktatur bereiten können.

Wir sind alarmiert

Allerdings ist die Bereitschaft, die Pandemie kritisch aufzuarbeiten, gering. Das LNCH ist alarmiert, denn neues Ungemach droht mit den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie ist ermächtigt, «Regelungen zu treffen über sanitäre und Quarantänemassnahmen und andere Vorkehrungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten». Nun will die WHO jenen Pandemievertrag durchboxen, der im Frühsommer 2024 nicht zustande kam, der aber im neuen Vertragsentwurf der WHO von diesem November noch mehr Macht einräumen will.

Zehn parteiübergreifende Motionäre aus dem Kanton Thurgau erkennen darin einen Souveränitätsverlust für die Schweiz. Sie haben kürzlich einen Brief am Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Departements des Innern, geschrieben und weisen darauf hin, dass die Änderungen alles andere als «technische Standards von geringfügiger Tragweite» sind, wie dies gemeinhin vom Bundesamt für Gesundheit dargelegt wird. Die WHO soll mit der aktualisierten Version mehr Macht erhalten bei

  • der Ausrufung internationaler Gesundheitsnotstände,
  • der Festlegung der globalen Informationspolitik zu Pandemien,
  • der Definition bestimmter Produkte als massgebliche Standards,
  • der Anerkennung von unzureichend getesteten Substanzen als Goldstandard,
  • der Verpflichtung zu potenziell weitreichenden finanziellen Beiträgen.

Zusammenfassend äussern die Thurgauer Motionäre gegenüber dem Bundesrat, dass die WHO ihren Ermessensspielraum und die faktischen Gründe zur Ausrufung globaler Gesundheitsnotstände massiv ausweite – «dies, ohne überprüfbare, belastbare Standards, ohne wirksame Qualitäts- und Rechtskontrollen und ohne jede Verantwortlichkeit der WHO gegenüber den Mitgliedstaaten.» Das begünstige die Verletzung grundlegendster Prinzipien der Qualitätskontrolle, des Willkürverbots, der Gewaltenteilung, des Demokratieprinzips sowie die Autonomie der Kantone im Gesundheitswesen.

Gegen die Souveränität

Ein einziger «falscher Alarm» der WHO könne unkalkulierbare, globale negative Kettenreaktionen auslösen, welche schädlicher sein können als der Erreger selber. Der zentrale Einwand richtet sich gegen das fixe Dogma «Infodemics», wonach der WHO die ausschliessliche Deutungshoheit mit Bezug auf sämtliche pandemierelevante Informationen zukommt.

In der neuen Version vom November wird für Streitfälle ein Schlichtungsverfahren vorgeschlagen: Die Mitgliedstaaten sollen zu einem verbindlichen Mechanismus ausserhalb ihrer souveränen Gesetzgebung gezwungen werden und müssten widersprüchliche nationale Gesetze anpassen.

Machtfülle für die WHO

Der Zürcher Anwalt Philipp Kruse, der sich in das WHO-Vertragswerk vertieft hat und mit dem das LNCH seit der ersten Stunde eng zusammenarbeitet, spricht von einer «Machtfülle des WHO-Generaldirektors ohne Korrektiv»: Laut Kruse haben die Bürger keine Chance, die Korrektheit, Wirksamkeit und Sicherheit der WHO-Empfehlungen zu überprüfen.

Das Vertragswerk hat nach der Ablehnung im vergangenen Mai einen Aufschub erhalten. Seit November liegt der Vertragsentwurf vor. Doch vieles bleibt unklar. Hat der neue Pandemievertrag Einfluss auf nationale Datenschutzgesetze und Biopatente? Obwohl sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats mit dem Thema beschäftigt, wird sie seit über einem Jahr in Unkenntnis darüber gehalten,

  • welche Inhalte der Vertrag für die Schweiz relevant machen wird,
  • ob ein Verhandlungsmandat existiert,
  • und wer die Verhandlungen führt.

Das stösst Nationalrat Thomas de Courten, Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf: «Bis heute werden wir in der Kommission mit vernebelnden Worten hingehalten. Wir haben den Bundesrat auffordern müssen, einen Bericht zu verfassen, um überhaupt unsere Mitspracherechte wahrnehmen zu können.» 

Rücksichtsloser Zeitplan

Der Beschluss der WHO über den Inhalt des Pandemievertrags ist auf Ende Mai 2025 angesetzt. Er tritt automatisch nächsten September in Kraft, wenn die Schweiz nicht bis 19. Juli eine Rückweisungserklärung (Opting-Out) einreicht. «Leider sieht es nicht danach aus», sagt Thomas de Courten. Vielmehr sei man bereit, die neuen WHO-Standards als Klassenbeste zu akzeptieren. Auf jeden Fall ist der temporeiche Zeitplan der WHO mit Abläufen in der Schweiz zur Wahrung der Volksrechte nicht kompatibel.

Das Lehrernetzwerk hält seine Mitglieder hier auf dem Laufenden, um sich rechtzeitig einbringen zu können.

Wir empfehlen, die Online-Petition «opting-out-igv.ch» zu unterzeichnen. Sie fordert die Bundesversammlung auf:

  • Der Bundesrat hat unverzüglich, spätestens bis 19. Juli 2025, das Widerspruchsrecht auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären.
  • Das Parlament fordert den Bundesrat auf, das Widerspruchsrecht fristgerecht auszuüben und die Änderungen abzulehnen sowie die geänderten IGV dem Parlament zu unterbreiten.

Daniel Wahl
Geschäftsleiter LNCH

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