Die stille Enteignung der Eltern
Wer bestimmt, was Kinder über Sex lernen?

Von Giuseppe Gracia
Eine Stoff-Vagina auf dem Tisch. Ein Penismodell, über das ein Kondom gestreift wird. Hinweise auf eine Webseite zur Bestimmung der richtigen Kondomgrösse. Die Mitteilung, dass Pornografie ab einem bestimmten Alter in Ordnung sei. Und als persönliche Note: Bericht über den ersten Sex mit siebzehn Jahren. Das sind die Inhalte eines Sexualkundeunterrichts für Fünftklässler, also für zehn- bis elfjährige Kinder, an der Primarschule Bütschwil-Ganterschwil im Kanton St. Gallen, abgehalten Ende November 2025 von einer externen Fachperson der Aids-Hilfe, getrennt nach Geschlechtern, in Abwesenheit einer Lehrperson.
Der Fall hat Strafanzeige, parlamentarische Interpellationen und eine öffentliche Debatte ausgelöst. Die zuständige Schulratspräsidentin gibt sich unaufgeregt: «Nach sorgfältiger interner Prüfung bestehen keine Hinweise auf Regelverstösse.»
Möglich, dass es keine Regelverstösse gab, doch die eigentliche Frage, die der Fall aufwirft, ist keine juristische. Es ist eine kulturelle: Was verstehen wir unter Bildung, und wann wird die Schule zur Erziehungsanstalt, zur Vermittlerin von staatlich erwünschten Moralvorstellungen? Findet eine stille Übernahme des Rechtes auf Erziehung statt, das eigentlich den Eltern zusteht?
Erziehung statt Bildung
Der Schweizer Lehrplan 21 ist in dieser Hinsicht klar. Im Zyklus 2, also der Primarschule, geht es um Körperbau, Körperwachstum, Geschlecht und Rollen, Freundschaften und Beziehungen. Vom Geschlechtsverkehr, von Verhütungsmitteln, von sexuell übertragbaren Krankheiten ist erst auf der Oberstufe die Rede — und auch dort nur als «altersgemässes Grundwissen». Was in Bütschwil stattgefunden hat, war nicht Bildung im Sinne des Lehrplans. Es war der Versuch der Erziehung, verkleidet als Bildung.
Das ist ein Unterschied, der zählt. Bildung erklärt. Erziehung steuert. Wenn ich einem Kind erkläre, dass der menschliche Körper Geschlechtsorgane hat, die der Fortpflanzung dienen, dann bilde ich. Wenn ich demselben Kind zeige, welche Kondomgrösse zu ihm passt oder wie toll es sein kann, an sich selber etwas herumzuspielen, dann trainiere ich ein Verhalten — ich setze voraus, dass das Kind in absehbarer Zeit Geschlechtsverkehr haben wird, und ich bereite es darauf vor. Das ist ein Erziehungsakt. Und Erziehungsakte sind, nach dem Willen des Gesetzgebers, primär Sache der Eltern.
Man mag über diese Grenzziehung streiten. Aber man sollte anerkennen, dass es eine Wesensdifferenz zwischen Bildung und Erziehung gibt. Und dass es nicht unwichtig ist, wenn externe Organisationen, ohne elterliche Kontrolle, ohne Lehrperson im Raum, mit zehnjährigen Knaben über sexuelle Praktiken sprechen. Dies als Eltern nicht einfach hinzunehmen hat, nichts mit Prüderie zu tun.
Sex zur Gesundheitsfrage reduziert
Wer sich die Mühe macht, den Hintergrund der Diskussionen um Sexualkundeunterricht zu betrachten, stösst auf ein Weltbild, das sich in den letzten Jahrzehnten stillschweigend zur Norm gesetzt hat: Sex wird im Wesentlichen wie eine Gesundheitsfrage behandelt. Körperliche Lust ist neutral, die einzige Pflicht ist der Schutz. Die Schule vermittelt das Handwerkszeug, die Gesellschaft schaut weg, und die Familie — sofern sie überhaupt noch als Einheit existiert — darf das schlechte Gewissen übernehmen, wenn es schiefgeht.
In diesem Modell ist das Kondom keine Ausweichlösung, sondern die Grundausstattung.
Wer andere Vorstellungen von Sexualität mitbringt — wer Treue, Bindung oder das christliche Erbe der Leiblichkeit als Hingabe — für pädagogisch relevant hält, der gilt als reaktionär, wenn nicht gar als gefährlich.
Der Literaturnobelpreisträger Mario Vargas Llosa hat in seinem kulturkritischen Essay «Alles Boulevard» die Tendenz beschrieben, Sex aus dem Privaten herauszureissen und öffentlich auszustellen. Sein Befund: Wer Sex wie eine Art sportliches Hobby ausstellt, befreit ihn nicht, sondern schickt ihn «zurück in die Steinzeit, als die Paare, wie Affen oder Hunde, noch nicht gelernt hatten, miteinander zu schlafen, sondern nur zu kopulieren.»
Man muss Vargas Llosa nicht in allem folgen, aber eine Beobachtung leuchtet ein: Eine Sexualkultur, die Lust, Liebe und Treue trennt, die Körper als Instrument der Befriedigung behandelt und Verhütung als Hygieneartikel, verarmt. Sie verarmt moralisch, emotional, menschlich.
Ausdruck des Menschseins
Es geht vergessen, dass Sexualität nicht nur eine körperliche Funktion ist, sondern ein Ausdruck des Menschseins, der in Beziehung stattfindet. Sex ist nicht einfach ein Trieb, den man kanalisieren muss. Er ist auch nicht einfach ein Risiko, das man managen muss. Menschliche Sexualität ist eine Sprache des Leibes. Es ist lustvolle Kommunikation, die etwas sagt — über Zugehörigkeit, Vertrauen, Hingabe, Verwundbarkeit. Die Vorstellung, dass Sexualität in der Treue zweier Menschen aufgehoben ist — nicht als moralische Einschränkung, sondern als Bedingung und Grundvoraussetzung ihrer Tiefe — klingt heute anachronistisch. Dabei ist das nichts anderes als die Erfahrung von Generationen: dass Lust ohne Bindung und Ganzhingabe banal bleibt. Dass Körper ohne Verbindlichkeit austauschbar werden.
Eine Schule, die das verschweigt, während sie gleichzeitig Kondomgrössen und Pornokonsum erklärt, betreibt keine neutrale Wissensvermittlung. Sie setzt eine Weltanschauung durch, eine neue Moral der gegenseitigen Boulevardisierung des Sex – in der Annahme, Menschen zu befreien.
Erosion elterlicher Erziehung
Der Fall Bütschwil ist in seiner Direktheit ungewöhnlich, jedoch symptomatisch für einen Trend unserer Zeit: die Erosion der elterlichen Erziehungskompetenz zugunsten von Fachstellen, Lehrplänen und Präventionsprogrammen, deren ideologische Grundlagen selten explizit gemacht werden. Eltern dürfen zwar zu «Informationsabenden» erscheinen. Aber die Inhalte werden ohne sie festgelegt, von Organisationen, die Leistungsvereinbarungen mit Kantonen haben. Das ist kein Komplott. Es ist eine Tatsache: Der Staat übernimmt die Erziehung, und er tut es mit besten Absichten.
Dagegen lässt sich nicht mit Nostalgie argumentieren. Aber mit Rechtsstaatlichkeit. Das Erziehungsrecht der Eltern ist kein Relikt einer überholten Gesellschaftsordnung. Es ist ein Grundrecht. Und ein ergänzender Schulunterricht, der dieses Recht respektiert, erklärt, was Körper sind — und überlässt die Frage, was sie bedeuten, den Familien.
Was inzwischen in Bütschwil und Berneck passiert ist
Wenn die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen St. Gallen in Primarschulklassen auftaucht, dann ist errigierte Aufklärung Programm: Kinder sollen bereits im Alter von zehn bis elf Jahren wissen, auf welchen Porno-Bezahlseiten sie sich orientieren könnten. Den Kindern, für die Schamlippen kein Thema sind, wird die ganze Welt der vielfältigen Vaginas erklärt. Nicht fehlen darf der Hinweis, dass sie vielleicht im falschen Körper sind, denn die Eltern hätten ihnen «bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen».
Gegen diesen ideologischen, vom Lehrplan 21 nicht abgedeckten Unterricht haben Eltern in den St. Galler Dörfern Berneck und Bütschwil Anzeige eingereicht – unterstützt vom Lehrernetzwerk Schweiz. Was ist der Stand der Dinge?
Die St. Galler Staatsanwaltschaft wollte die Strafanzeige gar nicht erst behandeln und verfügte eine «Nichtanhandnahme». Immerhin wurde die Strafverfolgungsbehörde vom Gericht zurückgepfiffen. Die Staatsanwaltschaft hätte zumindest die Unterrichtsmaterialien sichten und qualifizieren müssen, befanden die Richter. Die Inhalte bestätigen unsere gravierenden Bedenken. Die Darstellungen sind pornografisch und klar nicht altersgerecht. Zusätzliche Inhalte wie Solo-, Anal- und Oralsex gehen deutlich über das hinaus, was im Rahmen des Lehrplans 21 vorgesehen ist. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft der Anordnung des Gerichts nachgekommen. Doch sie wollte den Fall wiederum mit einer «Nichtanhandnahme» abschliessen.
Das ist aus rechtlicher Sicht höchst unseriös. Zum einen haben die Strafbehörden darauf vertraut, dass die Fachstelle das belastende Material herausgeben würde. Gegenüber den Eltern wollte diese das Material verheimlichen. Ein Abgleich mit der Familie, bzw. mit den Kindern fand nicht statt. Aus Sicht von Nicole Burger, Vertrauensanwältin des LNCH, ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft «reichlich naiv». Fragwürdig sei darüber hinaus, dass man den Fall mit einer «Nichtanhandnahme» abwürgen wollte, obschon Untersuchungshandlungen ausgelöst worden sind. Zwischen den Zeilen zeigt sich die Staatsanwaltschaft parteilich. Sie stellt sich auf die Seite des Staats mit der Argumentation, die Fachstelle hätte ja einen Bildungsauftrag.
Gegen die Einstellungsverfügung hat die Familie Beschwerde eingereicht. Wir unterstützen die Familien weiterhin rechtlich.
Dies ist kostspielig.
Wir scheuen aber keinen Aufwand, um unsere Kinder zu schützen. Bitte hilf mit Deiner Spende mit, dass wir gemeinsam diese Übergriffe auf unsere Kinder stoppen können – vielen Dank.
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