Gutachten spricht sich gegen Frühfranzösisch aus

Der Bund darf beim Frühfranzösisch keine Schulpolitik machen
Ein juristisches Gutachten (Link) in unsrem Auftrag des kommt zu einem klaren Schluss: Der Bund hat keine Kompetenz, den Zeitpunkt des Fremdsprachenunterrichts festzulegen. Die Frage, ob Französisch bereits in der Primarschule oder erst in der Sekundarschule unterrichtet wird, gehört nach der Bundesverfassung in die Bildungshoheit der Kantone.
Hintergrund ist die aktuelle bildungspolitische Debatte: Mehrere Kantone wie Zürich und St. Gallen wollen Frühfranzösisch abschaffen und die zweite Landessprache erst auf der Oberstufe einführen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stellte daraufhin im Herbst 2025 ein nationales Sprachengesetz in Aussicht. Damit könnte der Bund den Kantonen vorschreiben, Französisch weiterhin bereits auf der Primarstufe zu unterrichten.
Bund hat keine Kompetenz
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass ein solcher Eingriff verfassungsrechtlich problematisch ist. Die Organisation des Schulunterrichts – und damit auch der Zeitpunkt des Fremdsprachenunterrichts – fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone. Ein nationales Sprachengesetz würde deshalb einen neuen Zentralisierungsschritt in der Bildungspolitik bedeuten.
Pädagogisch fragwürdig
Auch pädagogisch überzeugt Frühfranzösisch laut Gutachten nicht. Studien zeigen keinen klaren Vorteil eines besonders frühen Fremdsprachbeginns. Gleichzeitig berichten viele Lehrerinnen und Lehrer, dass Kinder heute immer früher zwei Fremdsprachen gleichzeitig lernen müssen, während grundlegende Kompetenzen im Lesen, Schreiben und in der Mathematik zunehmend unter Druck geraten.
Das Lehrernetzwerk Schweiz fordert deshalb seit Jahren eine Neugewichtung an der Primarschule: Zuerst solide Grundlagen in Deutsch und Mathematik – erst danach zusätzliche Fremdsprachen.
Mit dem neuen juristischen Gutachten erhält diese Position nun auch verfassungsrechtliche Unterstützung.
Mehr dazu wirst Du in unserer 5. Ausgabe des Magazins „Fokus“ lesen.
Unterstütze den Abbruch des Frühfranzösisch-Experiments
Dass das Lehrernetzwerk Schweiz überhaupt auf die Idee kam, juristisches Gutachten zu lancieren, hat einen einfachen Grund: Euer Engagement, Eure Treue und Eure Inputs!
Ziel: Der Bund soll sich nicht in die föderalen Anglegenheiten der Kantone einmischen. Die Bildung gehört dazu. Das Gutachten dient dazu, den Kantonen den Rücken frei zu halten.
Diese politische Arbeit, welche letztlich die Primarschule und die Kinder vom leider unnützen Früh-Fremdsprachen-Unterricht befreit, hat seinen Preis. Wir sind auf Spendengelder angewiesen.
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Denn eines ist klar: Wenn niemand widerspricht, entscheidet am Ende Bundesbern – nicht mehr die Kantone und nicht mehr die Schulen.
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Vermerk: Gutachten Frühfranzösisch




