
Gutachten spricht sich gegen Frühfranzösisch aus
Ein juristisches Gutachten in unsrem Auftrag des kommt zu einem klaren Schluss: Der Bund hat keine Kompetenz, den Zeitpunkt des Fremdsprachenunterrichts festzulegen. Die Frage, ob Französisch bereits in der Primarschule oder erst in der Sekundarschule unterrichtet wird, gehört nach der Bundesverfassung in die Bildungshoheit der Kantone.



