Offizielle Stellungnahme des Lehrernetzwerks Schweiz

Keine Einmischung von supranationalen Organisationen zu Ungunsten des Kindswohls
Im Kanton Aargau stellt sich die Frage, ob ein 10-jähriges Mädchen mit einer tetraspastischen Cerebralparese und einer schweren Schädigung des Gehirns die Regelschule besuchen soll. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Kantons gestützt und festgehalten, dass aufgrund des ausgeprägten Krankheitsbildes und der umfassenden Unterstützungsbedürfnisse eine Sonderschule im konkreten Fall dem Kindeswohl besser entspricht.
Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap unterstützte die Eltern und zog den Fall vor den UNO-Kinderrechtsausschuss. Dessen Entscheid hebelt das Bundesgerichtsurteil faktisch aus und verlangt eine stärkere Gewichtung der integrativen Schulung. Der Kanton Aargau hält dagegen, dass dieser Entscheid nicht verbindlich ist und das Kindeswohl im Einzelfall Vorrang hat. Eine Sonderschule biete die besseren Voraussetzungen, da vielen Regelschulen Ressourcen und Fachpersonen fehlen. Ein definitiver Entscheid dürfte erst in einigen Jahren vorliegen.
Das Lehrernetzwerks Schweiz teilt die Ansicht des Kantons Aargau dezidiert. Auch für uns ist klar: Das Kindeswohl muss der zentrale Massstab bleiben. Bei einer so schweren Hirnschädigung ist davon auszugehen, dass das Kind dem regulären Unterricht kaum folgen kann. Ob die blosse Anwesenheit im Schulzimmer unter diesen Voraussetzungen tatsächlich integrativ wirkt, ist zumindest fraglich. Wenn Inklusion unabhängig vom Einzelfall durchgesetzt wird, laufen wir Gefahr, Kinder zu überfordern sowie Lehrerinnen und Lehrer mit Situationen alleine zu lassen, die im Schulalltag nicht tragfähig sind.
Wir sind überzeugt und halten mit Nachdruck fest: Eine verantwortungsvolle Bildungspolitik orientiert sich nicht an Ideologien, sondern an den realen Bedürfnissen der Kinder und den konkreten Möglichkeiten an den Schulen.
Lehrernetzwerk Schweiz





