Vetternwirtschaft stoppen!
Der Fall Pfäffikon ZH mit der Entlassung eines homosexuellen Lehrers nach Kritik gewisser Eltern zu dessen Sexualkundeunterricht ging in letzter Zeit viral. Ob die Kündigung jenes LGBT-Lehrers rechtmässig war oder nicht, darüber wollen und müssen wir nicht entscheiden. Die Position des Lehrernetzwerks ist klar: Woke Beeinflussung von Schülern und übergriffige Sexualaufklärung haben an Schulen nichts zu suchen.
Aber und das war uns ist uns nach wie vor wichtig: Grundrechte und ein faires Verfahren gelten für alle. Diese Grundeinstellung stand schon am Ursprung der Gründung unseres Netzwerkes, als es um übergriffige und die Grundrechte einschränkende Massnahmen ging. Ab dem ersten Tag unserer Gründung haben wir uns eingesetzt für Fairness und Rechtsstaatlichkeit – und zwar für alle.
Genau da liegt nun der Hase im Pfeffer: Was einigen Leuten nicht bewusst ist, ist der Umstand, dass die Schule Pfäffikon aufgrund der öffentlichen Vorwürfe eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben hat – und diese wird allen Ernstes von derselben (!) Kanzlei geführt (einfach einer anderen Anwältin), welche die Schulpflege bereits rechtlich bei der Trennung vom besagten Lehrer begleitet hat.
Es handelt sich um die Kanzlei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG aus Zürich, welche notorischerweise aufseiten der staatlichen Schulbehörden steht und auch in Covid-Zeiten regelmässig personalrechtliche Schritte gegen kritische Lehrpersonen vor Gerichten verteidigt hat – dabei ironischerweise schon damals für die Schule Pfäffikon, die vom Zürcher Verwaltungsgericht zurückgepfiffen und verpflichtet wurde, einem unserer Mitglieder dessen Arbeitszeugnis anzupassen (Urteil VB.2023.00244), wie wir in einem früheren Mitgliedermail berichtet haben.
All dies hat uns veranlasst, beim Obergericht Zürich, Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte, eine Meldung einzureichen, damit berufsrechtliche Verstösse seitens der Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG bzw. der konkret mit der externen Untersuchung betrauten Anwältin gegen Art. 12 lit. b und c BGFA (Unabhängigkeitsgebot und Verbot von Interessenkollisionen) näher untersucht werden. Die Eingabe, die ich als Präsident dem Gericht eingereicht habe, kann auf Anfrage auch interessierten Mitgliedern zugestellt werden.
Bleiben wir im Kampf für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit verbunden!
Herzliche Grüsse
Jérôme Schwyzer
Präsident Lehrernetzwerk Schweiz