Medienmitteilung vom 24.07.2024
Lehrernetzwerk Schweiz, 24. Juni 2024
Sehr geehrte Medienschaffende
Jérôme Schwyzer hat in seiner Funktion als Präsident des Lehrernetzwerks Schweiz Anzeige beim Obergericht Zürich, Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte, gegen die Kanzlei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG in Zürich eingereicht. Der Vorwurf: Mit der Annahme eines Gutachterauftrags zur Entlassung des homosexuellen Lehrers in Pfäffikon (ZH) verstösst die Kanzlei unseres Erachtens gegen das anwaltsrechtliche Unabhängigkeitsgebot und das Verbot von Interessenkollisionen.
Der Fall Pfäffikon, der zur Entlassung eines Lehrers nach Kritik von Eltern zu dessen Sexualkundeunterricht führte, ging viral. Es fand sogar eine Demonstration statt. Ob die Kündigung jenes Lehrers rechtmässig war oder nicht, darüber sollen die Gerichte entscheiden. Unabhängig davon ist für das Lehrernetzwerks bloss wichtig: Woke Beeinflussung von Schülern und übergriffige Sexualaufklärung haben an Schulen nichts zu suchen.
Aber genauso klar ist es dem Lehrernetzwerk, dass alle ein Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren in der Schweiz haben. Dies ist mit dem Engagement der Kanzlei Rudin Cantieni nicht gewährleistet. Diese Kanzlei hat den Auftrag einer externen Untersuchung angenommen, obwohl sie die Schulpflege schon bei der Trennung vom besagten Lehrer begleitet hat. Es ist entsprechend anzunehmen, dass die Kanzlei ihr eigenes Vorgehen im Schlussbericht der externen Untersuchung nicht beanstanden wird.
In der NZZ sagt der Vizepräsident der Pfäffiker Schulpflege, dass der «Auftrag» von einer «anderen Anwältin» ausgeführt werde. Ernsthaft, von einer Arbeitskollegin? Die bisherige Rechtsprechung ist klar: Befangenheit ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen in die Unparteilichkeit zu erwecken. Dazu reichen persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten. Wie das Lehrernetzwerk weiss, besteht zwischen der Kanzlei Rudin Cantieni und der Schulpflege Pfäffikon eine langjährige Zusammenarbeit. So hat jene Kanzlei schon in Covid-Zeiten die Schulbehörde vertreten, wobei diese vom Zürcher Verwaltungsgericht zurückgepfiffen und verpflichtet wurde, einem Mitglied des Lehrernetzwerk Schweiz dessen Arbeitszeugnis anzupassen (Urteil VB.2023.00244).
Dem Kampf für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit verbunden, sieht sich das Lehrernetzwerk Schweiz veranlasst, beim Obergericht Zürich, Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte, eine Meldung einzureichen, damit berufsrechtliche Verstösse seitens der Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG bzw. der konkret mit der externen Untersuchung betrauten Anwältin gegen Art. 12 lit. b und c BGFA (Unabhängigkeitsgebot und Verbot von Interessenkollisionen) näher untersucht werden.
Die Eingabe, die Jérôme Schwyzer, Präsident des Lehrernetzwerk Schweiz, dem Gericht eingereicht hat, kann auf Anfrage zugestellt werden.
Für Medienfragen:
Jérôme Schwyzer, Präsident Lehrernetzwerk Schweiz