Wie SRF unsere Kinder ideologisiert
In einem bemerkenswerten Entscheid bestätigt die Ombudsstelle der SRG zentrale Kritikpunkte am Kinderangebot «SRF Kids Reporter:in – Wer bin ich?» vom 21. Juli. Und ihr Befund ist unmissverständlich: Der Online-Beitrag hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Der Grund wiegt besonders schwer, weil sich das Angebot an Kinder und Jugendliche richtet: SRF präsentierte beim gesellschaftlich hoch umstrittenen Thema rund um Queer- und Geschlechtsidentität bestimmte Deutungen nicht als Positionen, sondern als Wissen und gesicherte Tatsachen. Davor hat das Lehrernetzwerk Schweiz schon lange gewarnt.

Die Ombudsstelle stellt zunächst klar, dass ein Kind, das sich weder als Bub noch als Mädchen fühlt, seine persönliche Geschichte erzählen darf. Soweit so gut. Doch die Grenze ist dort überschritten worden, wo SRF von einer persönlichen Erfahrung zu einer vermeintlich objektiven Wissensvermittlung überging. Der schriftliche SRF-Beitrag trat mit «Fragen und Antworten» und einer Box «Begriffe einfach erklärt» mit dem Anspruch auf, Kindern die Welt zu erklären. Damit, so die Ombudsstelle, gilt der Massstab einer Sachdarstellung.
Aber genau hier fiel SRF durch.
Nicht sachgerecht sei es, rügte die Ombudsstelle, wenn «umstrittene Wertungen oder Deutungen als unbestrittene Tatsachen erscheinen». Kinder und Jugendliche müssten auch bei solchen Themen in die Lage versetzt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das war in folgenden Punkten nicht möglich:
1. Aus einem festgestellten Geschlecht wird ein «zugeteiltes» Geschlecht
SRF erklärte Kindern das Konzept eines «zugeteilten Geschlechts bei der Geburt».
Die Ombudsstelle erkennt darin keineswegs eine neutrale Wortwahl. Trotzdem präsentierte SRF den Kindern diese Deutung, ohne sie als solche kenntlich zu machen. Das Urteil der Ombudsstelle dazu ist bemerkenswert deutlich: «Bei einer Publikation, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, geht diese Beschreibung nicht an.»
2. Eine umstrittene Geschichtsdeutung wurde Kindern als Forschungsstand verkauft
Noch gravierender ist der Befund zu einer historischen Behauptung. SRF erklärte Kindern, Geschlechtervielfalt habe es schon immer und überall gegeben und vor vielen Jahren hätten Menschen begonnen, alle Identitäten ausser «Frau» und «Mann» zu unterdrücken.
Die Ombudsstelle zerlegt diese Darstellung geradezu exemplarisch: Es handle sich um eine «weitreichende geschichtswissenschaftliche These», die ohne Quelle, Einordnung oder Relativierung «als gesicherter Forschungsstand präsentiert» worden sei.
Besonders problematisch: SRF berief sich pauschal auf «Forschende» und verlieh der Aussage damit wissenschaftliche Autorität, ohne einen Beleg zu liefern. Für Kinder, die eine solche Aussage nicht selbst überprüfen können, werde so «eine kontroverse Deutung der Geschichte als Faktum» dargestellt.
Die Ombudsstelle bestätigt darüber hinaus einen weiteren Kritikpunkt: Die Formulierung bringe die Zweigeschlechtlichkeit implizit mit Unterdrückung in Verbindung.
Das ist keine Nebensächlichkeit. Ein öffentlich finanziertes Kinderangebot stellte damit eine gesellschaftspolitisch umstrittene Interpretation unter dem Etikett von Wissen und Forschung dar.
3. Selbst «Mami und Papa» erscheinen als verbesserungsbedürftige Sprache
Besonders anschaulich wird das Problem bei der SRF-Sprachtabelle «Mit kleinen Worten viel bewirken». Darin stellte SRF unter der Überschrift «Statt …» alltägliche Begriffe wie «Jungs oder Mädchen», «Mama und Papa», «Bruder oder Schwester» sowie «Frauen und Männer» geschlechtsneutralen Alternativen gegenüber.
Die Ombudsstelle hält dazu fest: «Wörter wie ‹Mama und Papa› oder ‹Bruder und Schwester› sind weder ausgrenzend noch problematisch.» Durch die Konstruktion «Statt X sag Y» werde Kindern jedoch nahegelegt, ihr normaler Sprachgebrauch sei verbesserungsbedürftig. Damit überschreite SRF die Grenze zwischen Information und Empfehlung.
Das ist ein zentraler Punkt. Ein öffentlich-rechtliches Kinderangebot soll erklären. Es soll Kindern nicht durch scheinbar harmlose Sprachregeln vermitteln, welche gesellschaftspolitisch erwünschte Ausdrucksweise sie übernehmen sollen.
4. Sechs Beratungsstellen aus demselben weltanschaulichen Spektrum
Auch bei den Hilfsangeboten bestätigt die Ombudsstelle die Einseitigkeit. SRF führte sechs Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche auf. Sämtliche sechs stammen laut Ombudsstelle aus dem queeren Organisationsspektrum.
Die Ombudsstelle bezeichnet diese Auswahl ausdrücklich als «einseitig». Bei einem Kinderangebot wären allgemeine, breit anerkannte und weltanschaulich nicht positionierte Beratungsangebote naheliegend gewesen.
Die Ombudsstelle ist zum Schluss gekommen: Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde verletzt. Mehrfach.
Das Sachgerechtigkeitsgebot ist dabei mehr als eine journalistische Stilregel. Art. 4 Abs. 2 RTVG verlangt: «Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.»
Nach dem Entscheid hat SRF den Beitrag überarbeitet und Pro Juventute nachträglich in die Liste aufgenommen. Auf die Frage nach der einseitigen Auswahl antwortete SRF anschliessend, neben den spezialisierten Organisationen werde «auch Pro Juventute als allgemeine Beratungsstelle» aufgeführt – ohne zu erwähnen, dass dies in der von der Ombudsstelle beurteilten Fassung nicht der Fall war. Die vorgenommenen Änderungen hat SRF bislang nicht transparent ausgewiesen. (Stand 17.09)
Der Fall «Wer bin ich?» ist deshalb mehr als eine Auseinandersetzung über einzelne Wörter. Er zeigt exemplarisch, was geschieht, wenn eine gesellschaftspolitische Perspektive so selbstverständlich geworden ist, dass ihre umstrittenen Voraussetzungen in einem Kinderangebot gar nicht mehr als solche erkannt werden.
Glücklicherweise hat hier die Ombudsstelle eine wichtige Grenze gezogen.
Kinder brauchen Bildung, keine Weltanschauung als «Wissen»
Der Entscheid der Ombudsstelle sollte deshalb Konsequenzen haben, die weit über diesen einzelnen SRF-Beitrag hinausgehen.
Wenn öffentlich finanzierte Medien Inhalte für Kinder produzieren, müssen besonders hohe Anforderungen gelten. Kinder verfügen noch nicht über dieselben Möglichkeiten wie Erwachsene, Quellen, wissenschaftliche Kontroversen und politische Deutungsrahmen zu erkennen und gegeneinander abzuwägen.
Deshalb ist Sachgerechtigkeit bei Kinderangeboten kein lästiges journalistisches Detail. Sie ist eine Schutzmauer gegen die Vermischung von Information und Weltanschauung.
Wir fordern deshalb:
- SRF muss die bereits erfolgten Korrekturen des Online-Beitrags transparent ausweisen und mitteilen, welche von der Ombudsstelle als nicht sachgerecht beurteilt wurden.
- Umstrittene gesellschaftspolitische Konzepte dürfen in Kinderangeboten nicht als unumstrittenes Wissen vermittelt werden. Kontroversen müssen in einer für Kinder verständlichen Form kenntlich gemacht werden.
- SRF braucht verbindliche Qualitätsstandards für weltanschaulich sensible Kinderinhalte. Je jünger die Zielgruppe, desto höher muss die Verpflichtung zu neutraler Begrifflichkeit und sauberer Trennung von Tatsachen und Deutungen sein.
- Beratungsangebote müssen ausgewogen ausgewählt werden. Bei persönlichen Problemen von Kindern sollen allgemeine und weltanschaulich unabhängige Anlaufstellen empfohlen werden.
- Die SRG-Verantwortlichen müssen erklären, wie ein Beitrag mit diesen Mängeln die redaktionelle Qualitätssicherung passieren konnte. Die entscheidende Frage lautet nicht nur, wer diesen Artikel geschrieben hat, sondern welches redaktionelle Verständnis von Sachgerechtigkeit seine Veröffentlichung ermöglicht hat.
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