Wichtige Informationen zur Situation im Kanton Thurgau.

Update vom 8. November 2021

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat erfreulicherweise entschieden, auf die Weiterführung der Maskenpflicht per kommendem Montag, 8. November zu verzichten. Dies erfüllt uns mit Freude und Dankbarkeit. Ganz allgemein stellt das Lehrernetzwerk Schweiz fest, dass die Ostschweizer Kantone im Verhältnis moderate Massnahmen umsetzen und sind den verantwortlichen Regierungsräte sehr dankbar.

Auch das repetitive Testen findet weiterhin im freiwilligem Rahmen statt und kann zuhause durchgeführt werden.

Deshalb werden wir momentan im Kanton Thurgau nicht aktiv werden, wir haben aber alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um im Falle einer erneuten Einführung einer Maskenpflicht oder auch eines verschärften Testregimes sofort zu reagieren.

Update vom 18. Oktober 2021

Neue Strategie:

Nach zahlreichen Gesprächen mit Eltern und Anwälten hat das Lehrernetzwerk Schweiz eine neue Strategie beschlossen. Aufgrund der fortschreitenden Verschärfungen von Massnahmen gegen Kinder in zahlreichen Kantonen zur selben Zeit ist es uns nicht möglich, in sämtlichen betroffenen Kantonen ein aufwändiges Beschwerdeverfahren zu organisieren und zu finanzieren. Stattdessen wollen wir die entscheidenden politischen Behörden möglichst direkt mit den faktischen und rechtlichen Folgen ihres Handelns konfrontieren. Im Verbund mit Ärzten, Anwälten und mit lokalen Elternvereinigungen werden wir dem höchsten Exekutivorgan des betreffenden Kantons jeweils eine vereinheitlichte Eingabe (max. 30 Seiten) mit sämtlichen Beweismitteln zustellen und den direkten Dialog suchen. Da sich die Hinweise auf gesundheitliche Schädigungen der Kinder durch die Massnahmen leider zunehmend verdichten, sind wir gezwungen, zum Schutz der Kinder rascher und effizienter zu handeln, als dies bisher möglich war. Über die genauen Schritte werden wir in einem Update vor Ende Monat berichten.

Update vom 8. Oktober 2021

Die Beschwerdefrist für die Anfechtung der Verwaltungsverordnung vom 11. September 2021 durch das DEK TG (Maskenpflicht) ist bereits seit dem 30. September 2021 abgelaufen (spezielle kantonale Regelung von 20 anstatt den sonst vielerorts üblichen 30 Tagen Rechtsmittelfrist). Über diese Tatsache haben wir auch die verantwortliche Koordinatorin im Kanton Thurgau am 6. Oktober informiert.

Das Lehrernetzwerk Schweiz wird hier aber den politischen Weg beschreiten und in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt einen Brief an den Regierungsrat des Kantons Thurgau verfassen, in welchem er ihn auffordert, diese Massnahme per sofort zurückzunehmen. 

Aus der oben erwähnten Medienmitteilung geht jedoch hervor, dass der Kanton bereits die nächste Episode des Massnahmenexzesses plant; sie verkünden die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Festlegung einer neuen Teststrategie:

„Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Projektauftrag zur Erstellung eines Konzepts «Umsetzung repetitives, präventives Testen zur Kontrolle des Virus Sars-Cov-2 an den Thurgauer Schulen» genehmigt. Um zu prüfen, wie diese Tests in den 87 Schulgemeinden, 7 Berufsfachschulen und 4 Mittelschulen nach den Herbstferien konkret umgesetzt werden können und wie hoch der Aufwand dafür ist, hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt.“

-> https://www.tg.ch/news.html/485/news/54184/newsarchive/1 

Dies bedeutet: Betroffene Eltern werden, mit Hilfe vom Lehrernetzwerk Schweiz, alle diesbezüglich publizierten Verwaltungsanordnungen und Entscheide überwachen und aktiv werden, sobald diese verfügbar sind. Es wird entweder ein Regierungsratsbeschluss oder eine weitere Anordnung des DEK folgen. Die Beschwerdefrist beträgt nur 20 Tage ab Veröffentlichung/Kenntnisnahme: Die Initiative zur Einreichung einer Beschwerde muss also sofort ergriffen werden sobald ein Anfechtungsobjekt bekannt ist.

Sollte in den letzten 24 Stunden eine verwaltungsinterne Anordnung oder eine Medienmitteilung ergangen sein, von welcher wir bis jetzt noch keine Kenntnis haben, werden wir Sie updaten.