Bibliotheksverbot wegen 2G

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Der Fall ist unglaublich: Im Herbst 2021 ging ein Mitglied des Lehrernetzwerks in die Hochschulbibliothek Luzern. Da er über kein Zertifikat verfügte, wurde der Mann aus der Bibliothek weggewiesen. Mit schriftlicher Verfügung wurde ihm zudem verboten, die Luzerner Hochschulbibliothek ohne Einhaltung der „geltenden Hausordnung und des geltenden Schutzkonzeptes zu betreten“. Dies unter Androhung einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch für den Widerhandlungsfall.

Die betroffene Person wehrte sich vor erster Instanz und dem Kantonsgericht Luzern. Und dieses hält nun fest, die Zertifikatspflicht sei nicht mehr in Kraft und es bestehe kein öffentliches Interesse mehr an der Beantwortung der grundsätzlichen Rechtsfragen. Insbesondere nicht einzugehen sei auf Rügen zur 2G-Thematik, da im Zeitpunkt der Verfügung «nur» 3G galt. Man erinnere sich aber: Für den Fall, dass unser Mitglied die Bibliothek später nochmals betreten hätte, hätte es eine Strafanzeige riskiert – und zwar unter 3G wie auch 2G, denn beides war Bestandteil des Schutzkonzeptes.

Dies will der Betroffene, ein lesefreudiger, auch bei Aletheia engagierter Kämpfer für den Rechtsstaat, nicht auf sich sitzen lassen! Denn zumindest 2G – nachweislich negativ getestete bzw. gesunde Personen müssen draussen bleiben – ist so irrational, dass es einer juristischen Aufarbeitung bedarf. Der Betroffene zieht sein Urteil letztinstanzlich ans Bundesgericht mit Vertretung durch MLaw Artur Terekhov weiter, wobei das Lehrernetzwerk den Prozess finanziell unterstützt. Im Worst Case einer Niederlage wäre mit Kosten von ca. CHF 10‘000 zu rechnen. Doch selbst bei einem Sieg deckt die staatliche Entschädigung kaum je den effektiven Aufwand ab.

Die Zertifikatspflicht war schon immer ein schreiendes Unrecht – aber mit den neusten Enthüllungen von Philipp Gut in der Weltwoche (Titelgeschichten «Die grosse Impflüge» und «Sagen Sie endlich die Wahrheit, Herr Berset») muss dem Letzten in diesem Land klar sein, dass jede sachliche Begründung für die Unterscheidung in Geimpften und Ungeimpfte wegfällt. Umso unverständlicher und inakzeptabler ist jegliche Form von Diskriminierung der Ungeimpften. Das gilt auch und erste recht im Fall Hochschulbibliothek Luzern. Wehren wir uns gegen diese schändliche Form einer Bildungs-Apartheid!

Wir möchten unser betroffenes Mitglied darum tatkräftig unterstützen und wenn immer möglich die vollen Kosten vergüten! Daher starten wir auch in dieser Sache einen Spendenaufruf mit dem Ziel, mindestens CHF 10’000 zu sammeln. Dürfen wir einmal mehr mit deiner Hilfe rechnen? Denn nur gemeinsam sind wir stark.

Eure Überweisungen via Twint oder auf unser Konto sind hochwillkommen und fliessen in den juristischen Kampf dieses Mitglieds. Bitte mit Vermerk „2G Bibliothek“.

Danke im Voraus für deinen Support und deine Grosszügigkeit!

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36 Franken

Spendenstand vom Montag, 19. Dezember 22

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Lehrernetzwerk Schweiz, 5000 Aarau

IBAN: CH48 8080 8003 9417 3838 2

Vermerk: 2G Bibliothek

Twinten

Update vom 19. August 2022

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