Amtlich bestätigt: Die Impfung ist gefährlich
05. April 2023
Amtlich bestätigt: Die Impfung ist gefährlich
Jetzt weiterlesen …
Jetzt weiterlesen …
Wir haben uns ein ambitioniertes Ziel gesetzt und möchten im Sommermonat Juni CHF 25’000 an Spenden sammeln, damit wir unsere Schlagkraft behalten können und auch weiterhin Menschen in Not grosszügig helfen können.
Das Lehrernetzwerk Schweiz hat den Bildungsdirektionen der Deutschschweiz und ihren Volksschulämtern einen offenen Brief zugestellt und die Verantwortungsträger aufgefordert,
– ein flächendeckendes Handyverbot an den Schulen zu prüfen,
– den Einsatz von digitalen Geräten an den Primarschulen zu reflektieren und einzuschränken,
– die Eltern und die Schüler in Bezug auf die Nebenwirkungen der Digitalisierung und des Medienkonsums zu sensibilisieren.
Gemäss Lehrplan 21 sowie den geltenden schulrechtlichen Grundlagen liegt die primäre Verantwortung für die Sexualerziehung bei den Eltern. Trotzdem verbreiten verschiedene Interessengruppen und Organisationen an Schulen eine Gender-Ideologie, die tief in die persönliche Entwicklung von Kindern eingreift und auf eine gesellschaftliche Umpolung abzielt.
Eine Petition, die den Sozial-Media-Zugang für Jugendliche unter 16 Jahren verbieten will, geht viral. In nur drei Wochen ist sie von über 35’000 besorgten Eltern und Lehrern unterschrieben worden. Das Ziel, in einem halben Jahr Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider 100’000 Unterschriften überreichen zu können, ist realistisch. Doch die Forderung der Petition ist auch umstritten. Die Petitionärin und Nationalrätin Nina Fehr Düsel (SVP) stellt sich unseren kritischen Fragen.
Das Lehrernetzwerk Schweiz freut sich sehr, bekannt zu geben, dass wir per sofort einen Zusammenarbeitsvertrag mit Rechtsanwältin Dr. iur. Nicole Burger abgeschlossen haben. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, aber auch Studenten und Studentinnen, welche rechtlich Hilfe brauchen, werden nach Prüfung des Anliegens mit der versierten Juristin in Kontakt gebracht, daber übernimmt das Lehrernetzwerk in der Regel die Kosten der Erstkonsultation.