Eingeschriebener Brief an den Rektor der Kantonsschule Wettingen

2. November 2021

Im Namen des Lehrernetzwerks Schweiz hat eine unserer Rechtsanwältinnen im Auftrag von betroffenen Maturandinnen und Maturanden am 2. November 2021 einen eingeschriebenen Brief an den Rektor der Kantonsschule Wettingen, Herr Paul Zübli, gesendet:

Sehr geehrter Herr Rektor Zübli

Ich wende mich in meiner Funktion als Rechtsvertreterin des Lehrernetzwerks Schweiz an Sie. Einige Maturandinnen und Maturanden bzw. deren Eltern haben uns von Ihrer vorgenannten Anordnung «Zertifikatspflicht bei den Maturapräsentationen – Vorgehen bei den Maturapräsentationen am 12. November 2021» berichtet. Darin halten Sie fest, dass sowohl bei den «Klassischen Präsentationen im Klassenzimmer» als auch den «Posterpräsentationen» eine Zertifikatspflicht sowie eine Maskenpflicht gelten sollen.

Mit Nachdruck weise ich darauf hin, dass die vorgenannten Anordnungen jeglichen Rechtsgrundlagen entbehren und entsprechend rechtswidrig sind: Die Schulleitung der Kantonsschule Wettingen hat absolut keine Kompetenz, an ihrer Schule autonom eine Zertifikatspflicht oder eine Maskenpflicht anzuordnen. Etwas anderes gilt auch nicht für die Maturapräsentationen am 12. November 2021, zumal die Teilnahme obligatorisch ist und die bundesrechtlichen Vorgaben für Veranstaltungen nicht anwendbar sind.

Eine Zertifikatspflicht müsste – soweit sie nicht bereits im Bundesrecht ihre Grundlage findet, was im Bildungsbereich aber gerade nicht der Fall ist (Art. 2 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage, der auch für die Sekundarstufe II auf die Kantone verweist) – gemäss § 2bis VV EpG/AG als flächendeckende Massnahme vom Regierungsrat oder bei einem bloss punktuellen Eingriff von der Kantonsärztin/dem Kantonsarzt angeordnet werden (§ 3 Abs. 1 lit h VV EpG/AG). Eine solche Anordnung existiert jedoch gerade nicht; im Gegenteil hat der Regierungsrat Aargau per Ende Oktober 2021 sogar die Maskentragpflicht an allen Aargauer Schulen aufgehoben. Eine Kompetenz für eine gegenteilige Anordnung kommt Ihnen als Rektor bzw. der Schulleitung keineswegs zu.

Es wird entsprechend erwartet, dass diese rechtswidrigen Massnahmen sofort aufgehoben werden und die Maturandinnen und Maturanden frühzeitig vor dem für sie wichtigen 12. November 2021 entsprechend informiert werden. Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und hoffe auf eine kooperative Umsetzung.

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Silja V. Meyer

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