Aufforderung zur sofortigen Einstellung einer Listenführung über den 3G-Status der Schülerinnen und Schüler an der BWS Limmattal

1. November 2021

Im Auftrag vom Lehrerneztwerk Schweiz wurde diese E-Mail an den Schulleiter der BWS Limmattal, Herrn Markus Riesen, gesendet:

Sehr geehrter Herr Riesen
 
Als einer der Rechtsvertreter des Lehrernetzwerks Schweiz (dessen Präsident Jerome Schwyzer vorliegend im CC) habe ich von Ihren Plänen erfahren, per nächsten MO, 01.11.2021 für sämtliche Lehrpersonen – immerhin scheinen nur diese digitalen Zugang zu haben – eine Liste online zu stellen sowie auch im Lehrerzimmer aufzuhängen. Demnach werden Lernende, die weder an Tests teilnehmen noch über ein Covid-Zertifikat verfügen, rot markiert. Jene, welche den wöchentlichen Test verpasst haben, orange – und jene, von denen gar keine Rückmeldung eingegangen ist, schwarz, wobei Sie höchstpersönlich auf jene Lernenden zuzugehen planen. Da Ihre Schule in meinem Geschäftsbezirk Dietikon domiziliert ist, schreibe ich Ihnen gleich direkt, um Sie auf das wohl mehrfach rechtswidrige Verhalten deutlich hinzuweisen. Vorab sei bereits festgehalten, dass die BWS Limmattal als Zweckverband der polit. Gemeinden Dietikon und Schlieren sowie der Schulgemeinde Urdorf selbstverständlich gemäss Art. 35 Abs. 2 BV umfassend an die Grundrechte gebunden ist.
 
Das von Ihnen praktizierte Masken- und Testregime richtet sich nach der V Covid-19 Bildungsbereich/ZH. Gegen diese habe ich – gemäss auch öffentlich zugänglichen Informationen – als Rechtsvertreter des Lehrernetzwerks bzw. betroffener Eltern/Lehrer vor Verwaltungsgericht Zürich Beschwerde eingelegt. Bis zu einem gegenteiligen verwaltungsgerichtlichen Entscheid gilt die Verordnung aber weiter, womit Testen und Masken nicht Thema dieses Mails sind.
 
Was rechtlich aber gar nicht geht, ist hingegen die obenerwähnte Listenführung und Zugänglichmachung gegenüber allen Lehrpersonen (digital und im Lehrerzimmer). Für die Bearbeitung besonderer Daten wie Gesundheitsdaten bedarf es im Kanton Zürich stets einer ausdrücklichen Grundlage in einem formellen und mithin referendumsfähigen Gesetz (§ 8 Abs. 2 IDG/ZH i.V.m. § 3 Abs. 4 lit. a Ziff. 2 IDG/ZH). Ihre geplante, systematische Erfassung von Daten entbehrt mangels vollständigen Vorhandenseins einer solchen Gesetzesbestimmung jeder Rechtsgrundlage und fordere ich Sie hiermit auf, jene Listenführung per nächstem MO, 01.11.2021 umgehend zu unterlassen. Bloss am Rande weise ich darauf hin, dass das Lehrernetzwerk gemäss meiner Information bereit ist, Betroffenen rechtlich und finanziell im Prozess gegen Ihre Institution beizustehen, denn klar ist, dass Ihre interne Praxis eine klare Stigmatisierung diverser Leute darstellt und auch weit über das hinausgeht, was in anderen Schulbetrieben praktiziert wird.
 
Für Ihre Kenntnisnahme und sofortige Umsetzung danke ich Ihnen im Voraus bestens.
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Artur Terekhov, fürs Lehrernetzwerk tätiger Rechtsvertreter

Update: Die BWS Limmattal hat auf unser Schreiben reagiert.

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