Maskenpflicht an Aargauer Schulen wieder aufgehoben

30. Oktober 2021

Mit Erleichterung und Freude nimmt das Lehrernetzwerk Schweiz Kenntnis vom Entscheid des Aargauer Regierungsrates, die Maskentragpflicht an Schulen per 30. Oktober wieder aufzuheben.

Wir sind überzeugt, dass dieser Entscheid massgeblich durch die Aktivitäten unseres Vereins, insbesondere durch die Einreichung einer über 100-seitigen Klageschrift beim Verwaltungsgericht beeinflusst wurde.

Als der Regierungsrat Ende August die Maskenpflicht verfügt hat, war diese zeitlich nicht begrenzt. Eine solche Begrenzung erfolgte erst mit Medienmitteilung vom 23. September 2021 – rund eine Woche, bevor wir unsere Klage am Verwaltungsgericht eingereicht haben und dies auch medienwirksam angekündigt haben.

Als wir die Klage am 29. September 2021 eingereicht haben, haben wir dort gezeigt,
dass:

1.)    Kinder durch Covid-19 in Bezug auf ihre Gesundheit nicht erheblich stärker betroffen sind als durch andere Erreger in den letzten Jahren;

2.)    Infizierte Kinder für ihr Umfeld keine erhebliche grössere Gefahr darstellen als dies bei anderen Erregern in der Vergangenheit der Fall war (s. dazu auch aktuellste Studien des BAG);

3.)    Dass mithin aus epidemiologischen Gründen keine Veranlassung besteht, Kinder noch immer irgendwelchen einschränkenden Massnahmen zu unterwerfen, insbesondere nicht einer generellen Maskenpflicht in der Schule und schon gar nicht einem repetitivem Testregime;


Des Weiteren haben wir belastbare Nachweise dafür vorgelegt, dass

1.)    Die Maske bei Kindern keinen messbaren Nutzen entfaltet, wenn es darum gehen sollte, Ansteckungen zu verhindern;

2.)    Die Masken die Gesundheit der Kinder auf die Dauer sogar belasten und gesundheitliche Schäden verursachen können.


Auf Seite des Regierungsrates wurde bis dato niemals der Nachweis erbracht, dass 

(1.)  irgendwo in der Schweiz im Umfeld einer Schule Kinder in grösserer Zahl an Covid-19 schwerer erkrankt waren als in früheren Jahren durch die Grippe oder dass 

(2.)  Erwachsene nachweislich (ursächlich) durch Kinder in grösserer Zahl und schwerer erkrankt sind als dies in früheren Grippejahren der Fall war.


Vor allem aber wurde niemals anhand von empirischen Studien mit Kindern der Nachweis erbracht, dass die Masken wirklich einen positiven Nutzen entfalten, und  dass sie auch auf die Dauer für Kinder nicht schädlich sind.

Die Aufhebung der Maskenpflicht ist deshalb im Wohle von Kindern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. An dieser Stelle danken wir dem Regierungsrat für diesen vernünftigen Entscheid.

Wir teilen aber auch mit, dass eine erneute Einführung einer Maskenpflicht an Volksschulen eine sofortige und vehemente Reaktion unseres Vereins nach sich ziehen wird.

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