Zu den neuen Bestimmungen zu Maskenpflicht und Quarantäne im Kanton Zürich

22. September 2021

An alle besorgten Eltern insbesondere im Kanton Zürich:

Betroffene Eltern sollen im Optimalfall eine anfechtbare Verfügung verlangen, sobald eine Maskenpflicht und/oder Quarantäne zulasten der Kinder verfügt bzw. aktuell und praktisch in deren Rechtsstellung eingegriffen wird (§ 10c VRG ZH). 

Die Unzuständigkeit des Zürcher Volksschulamts ist nach wie vor ein zentrales Argument (so auch Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts von Juni 2021, wonach gestützt auf § 54b GesG ZH nur der Regierungsrat als Gesamtes zuständig für die Anordnung solcher Massnahmen sei).

Aktuell plant das Lehrernetzwerk Schweiz (mit betroffenen Eltern sowie Rechtsvertretung durch den Juristen MLaw Artur Terekhov) zwei Rechtsmittelverfahren im Kanton Zürich. Eines, das sich gegen eine konkrete Schulverfügung richtet und eines, welches die Leitzirkulare des Volksschulamtes generell in Frage stellt. Die Rechtsschriften werden bald eingereicht und könnten notfalls die erstinstanzlichen Urteile auch noch ans Verwaltungsgericht Zürich weitergezogen werden.

Wir rufen alle Eltern auf, die Einwilligung zu verweigern. Ein Beispiel findet ihr hier: